Alle Schulen sind gehalten für einige wenige Kinder eine Notgruppe einzurichten. Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil in folgenden Bereichen beschäftigt ist:
• in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Medizin
• im Bereich öffentliche Sicherheit: z.B. Polizei, Justiz, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz
• zur Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein und sollte Ihr Kind deshalb zur Schule kommen müssen, melden Sie sich bitte morgens von 8-13 Uhr in der Schule (04961/76769) oder bei Frau Uchtmann unter der bekannten Nummer.
Eine Taxibeförderung wird vom Landkreis nicht eingerichtet.
HINWEISE ZUR NOTGRUPPE
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- Geschrieben von: Kleinhaus, Britta